Datenschutz und Privacy
in Japan - ein Alphabet
von Monika Bargmann,
zuletzt aktualisiert am 29. September 2003
Inhaltsverzeichnis:
Abhören
- Bewusstsein - Civil Liberties-Organisationen
- Datenschutzbeauftragter - Echelon
- E-Commerce - E-Japan
- Gesetzliche Regelungen - Handy
- Konsumentenschutz - Medien
- Nationale Identifikationsnummer - Parteien
- Privacy Seals - Puraibashii
- Temporary Mailbox - Videoüberwachung
-
Abhören
In Japan gab es zahlreiche
Zwischenfälle, bei denen Personen illegal abgehört wurden oder
auf andere Art ihre Privatsphäre verletzt wurde. Einer der bekanntesten
Fälle ist das illegale Abhören von Mitgliedern der Kommunistischen
Partei (1). Einer der Betroffenen, Ogata Yasuo, erhob
dagegen Klage und bekam Recht. Die Polizei hatte keinerlei Genehmigung
eingeholt, die Telephongesellschaft hatte illegal technische Unterstützung
geleistet (2).
2001 wurden hunderte
von Akten über Koreaner, die in der japanischen Region Kansai leben,
von der Kommunalverwaltung an die Public Security Investigation Agency
(PSIA) übergeben. VertreterInnen der Minderheit äußerten
Besorgnis darüber, dass hier ohne bestimmten Verdacht eine Gruppe
überwacht werde. Die in den Fünfzigerjahren gegründete PSIA
untersucht Gruppen, die als Bedrohung für die nationale Sicherheit
gesehen werden. Werden Daten angefordert, muss vom Gesetz her eine Begründung
angegeben werden. In diesem Fall hielt sich die PSIA aber zurück mit
Begründungen: „,We cannot comment on any investigation that we
may or may not be undertaking’, said the spokesperson, who refused to be
identified.” (3)
Laut einem Artikel
bei Wired versucht die Polizei nun, das Abhören zu legalisieren,
vor allem, weil die Zahl der Verbrechen in Japan im Steigen begriffen ist.
Aus demselben Grund sind viele mit der Überwachung von E-Mails und
Telephongesprächen einverstanden:
„Crime
– once unthinkable in Japan – is on the rise. (…) For law-enforcement authorities,
the trouble began back in 1995 when Aum Shinrikyo cultists released sarin
gas in the Tokyo subway, killing a dozen people. The cops simply never
saw the attack coming, and have been agitating for greater surveillance
powers as a means of preventing such nastiness from happening again.”
(4)
Bewusstsein
Über die Haltung
und das Schutzbedürfnis der japanischen Bevölkerung gibt es unterschiedliche
Ansichten. Der Newsweek-Herausgeber Steven Levy sagte zum Beispiel bei
einem Vortrag in Osaka, dass die Leute in den USA besonders sensibel in
Bezug auf Informationen, die die Regierung über sie halte, und Europäer
besonders heikel bei kommerziell genutzten Informationen seien, während
auf Japan keines von beiden zutreffe. „In Japan, neither is the case.
There is much less feeling that people must protect themselves against
the government, and it will be interesting to see just how the various
governments deal with the problem” (5).
Eine Studie des
Center for Social and Legal Research ergab dagegen, dass das Bewusstsein
der Sensibilität persönlicher Daten sehr groß, sogar teilweise
größer als in den USA sei. Die wichtigsten Ergebnisse dieser
Studie (6) seien hier wiedergegeben. Für die Untersuchung
wurden tausend Personen ausgewählt und telephonisch (bei der durchschnittlichen
Dauer von zwanzig Minuten) interviewt. Für die Teilnahme an der Umfrage
wurden viertausend Yen (entspricht ca. 38 €) bezahlt. Außerdem
wurden Focus Groups gebildet.
77 Prozent der Befragten
in Japan äußerten Bedenken über einen potentiellen Missbrauch
persönlicher Daten.
67 Prozent machen sich
Sorgen um den Datenschutz beim Surfen im Internet.
49 Prozent interessieren
sich für Informationen über neue Produkte.
42 Prozent bestellten
im letzten Jahr Dinge via Katalog nach Hause.
46 Prozent finden es
gut, wenn Firmen Informationen über die Interessen eines Einzelnen
haben, um maßgeschneiderte Angebote zu erstellen
67 Prozent glauben,
dass KonsumentInnen die Kontrolle darüber verloren haben, wie Firmen
mit ihren persönlichen Daten umgehen, während sich nur 19 Prozent
selbst für Opfer einer Datenschutzverletzung halten
Nur 34 Prozent glauben,
dass die bestehenden Gesetze ausreichen
Haltung und Verhalten
verlaufen gerade in diesem Bereich nicht unbedingt synchron, wie folgende
Auszüge zeigen.
5 Prozent forderten
bereits eine Firma auf, die Adresse von für Marketing verwendete Listen
zu entfernen
3 Prozent baten eine
Firma, Daten nicht an Dritte weiterzugeben
2 Prozent erkundigten
sich nach den über sie gespeicherten Daten
7 Prozent haben sich
erkundigt oder haben nachgesehen, welche Datenschutzpolitik die Unternehmen
haben. Diese Frage wird aber entscheidend anders beantwortet, wenn man
nur die InternetbenutzerInnen unter den Befragten heranzieht: Hier sagen
92 Prozent, dass es für sie beim Besuch von kommerziellen Websites
vor der Eingabe von persönlichen Daten wichtig ist, dass eine Privacy
Policy erklärt, wie hier mit den Daten umgegangen wird
Außerdem: 30 Prozent
verweigerten einer Firma Informationen, weil sie nicht nötig oder
zu persönlich waren, und 52 Prozent entschlossen sich, von einer Firma
lieber nichts zu kaufen, da sie sich nicht sicher waren, wie mit ihren
Daten umgegangen wird.
Vielleicht sind den
meisten die Möglichkeiten, sich auf eine „Robinson-Liste“ setzen zu
lassen oder die über sie gespeicherten Daten einzusehen, einfach nicht
bekannt. Nun zur Haltung gegenüber Regierungsbehörden:
74 Prozent sind mit
der Handhabung von Daten durch Regierungsbehörden nicht zufrieden
und wünschen sich, dass diese mit gutem Beispiel vorangehen würden.
Civil
Liberties-Organisationen
Networkers against
Surveillance Taskforce (7): Diese Organisation ist
auch Mitglied der Global Internet Liberty Campaign GILC (8)
und nahm an zahlreichen gemeinsamen Aktionen teil
Civil Liberties Bureau:
Das Civil Liberties Bureau ist für die Einhaltung und den Schutz der
Menschenrechte zuständig. Sowohl BehördenvertreterInnen als auch
Freiwillige arbeiten hier mit.
„Its
functions include investigating into and dealing with human rights infringement
cases, providing human rights counseling services, promoting public awareness
of human rights, and funding and supervising the legal aid system“.
(9)
People's Coalition
against Wiretapping Law: Diese Gruppe wandte sich unter anderem gemeinsam
mit der Networkers against Surveillance Taskforce gegen das Vorhaben „Temporary
Mailbox“ (siehe dort).
Für Datenschutz
setzt sich auch besonders die Japan Housewives’ Association Shufuren
(10) ein. Diese Organisation hat um die 26 Millionen
Mitglieder im ganzen Land. Shufuren fordert starke nationale Gesetze und
will mit einer Kampagne die KonsumentInnen zu sicherem Verhalten beim E-Commerce
anregen (11).
Siehe auch Punkt "Konsumentenschutz"
Datenschutzbeauftragter
Der japanische Datenschutzbeauftragte
ist Eiichi Mogaki. Adresse: 3-1-1, Kasumigaseki, Chiyodaku Tokyo 100 (12).
Echelon
Auch Japan ist am Echelon-Netzwerk
beteiligt. Zum Beispiel durch eine US-amerikanische Militärbasis in
Misawa, die Abhörapparaturen beherbergt, und durch eine von Bürgerrechtsorganisationen
befürchtete Beteiligung der Regierung am Echelon-Netzwerk (13).
Dagegen gab es zahlreiche Proteste von Anwälten und Bürgerrechtsorganisationen.
Am 15. Februar 2002 traf zum Beispiel Ilka Schröder, deutsche Abgeordnete
zum Europäischen Parlament und Mitglied des Echelon-Ausschusses, mit
zwölf Mitgliedern des Europäischen Parlaments und mehreren Organisationen
zusammen. Darunter waren die Anwaltsvereinigung Japan Federation of Bar
Associations (14), Networkers against Surveillance Taskforce,
Japan Consumer Union und People's group against wiretapping law (15).
Dieser Besuch war sehr erfolgreich – bei insgesamt vier Veranstaltungen
informierten sich mehrere hundert Echelon-GegnerInnen bei Schröders
Vorträgen (16).
E-Commerce
1998 und 1999 nahm die
japanische Konsumentenschutzorganisation Consumer Law News Network CLNN
an einer internationalen Studie von Consumers International teil. Dabei
wurden japanische E-Commerce-Seiten auf ihre Daten- und Konsumentenschutzfreundlichkeit
hin untersucht. Dabei schnitten die Seiten teilweise gut ab, teilweise
wurden Mängel festgestellt. Im Vergleich zu den zehn anderen Nationen
lag Japan beim Ranking ungefähr in der Mitte. 71 Prozent der Seiten
gaben eine Kontaktadresse an, 57 Prozent Telephonnummern, aber nur 29 Prozent
eine Kontaktperson und gar nur 5 Prozent eine E-Mail-Adresse. Allgemein
gesprochen, verzichteten die meisten Seiten auf unverhältnismäßige
Datensammlung. Die häufigsten nicht-notwendigen Angaben mussten dabei
zu Geschlecht, Beruf und finanzieller Situation gemacht werden. Keine einzige
Seite informierte die BesucherInnen über den Gebrauch von Cookies.
Keine Seite unterrichtete über die Möglichkeit, wie man unerwünschte
Zusendungen verhindern kann. Außerdem gab es keine Angaben über
(technische/organisatorische) Datensicherheit (17).
Datenschutz wird
als wichtige Voraussetzung für das „Gelingen“ des E-Commerce gesehen,
dieser wiederum als wirtschaftliche Zukunft des Landes (18):
„The
slow spread of e-commerce is attributed to the high cost of Japan’s telecommunications
and consumers anxiety about the security of online transactions, including
online fraud and the leaking of personal information such as credit card
numbers and passwords.“ (19)
E-Japan
Ein Ziel des e-Japan
Priority Policy Programs ist es, dass 2005 „every consumer can transact
EC [Electronic Commerce] without concern about personal data outflow or
misuse of PCs“(20).
Gesetzliche
Regelungen
Übersicht:
Eine gute Übersicht über die einschlägige Gesetzgebung,
von der Verfassung über Richtlinien bis zu Urteilen, in Japan gibt
es bei PrivacyExchange (21).
Soshikiteki Hanzai
Taisaku How: Gesetz gegen das organisierte Verbrechen. 1996 schlug
das Justizministerium ein Gesetz vor, mit dem unter anderem das Abhören
legalisiert werden würde (22).
Gesetz zur Ahndung
von Privatsphäre-Verletzungen: 2001 wurde ein Gesetz vorbereitet,
mit dem die Verletzung von Privatsphäre im Internet bestraft werden
soll. Internet Service Provider können Material, das die Privatsphäre
von Individuen verletzt, vom Netz nehmen; sie müssen allerdings vorher
den Verursacher darüber informieren und ihm sieben Tage Zeit geben,
die Sache zu bereinigen. Außerdem können die Provider den „Opfern“
Auskunft über die Identität der „Täter“ geben:
„The
bill would also promote disclosure of information about senders of certain
questionable content. It would, for example, enable service providers to
provide victims with information about those who have infringed upon their
privacy.” (23)
Datenschutzgesetz:
Im März 2001 wurde ein Gesetz erlassen, das einen Rahmen für
die Verwendung von personenbezogener Information für den kommerziellen
Gebrauch darstellen soll. Inhalte sind unter anderem: Verbot der Weitergabe
von personenbezogenen Daten an Dritte ohne Zustimmung des Betroffenen;
Auskunftspflicht über gespeicherte personenbezogene Daten; Verbot
der Verwendung von personenbezogenen Daten für andere als die angegebenen
Zwecke; transparente Sammlung von Information. Das Gesetz soll im Frühjahr
2003 in Kraft treten (24).
Verfassung von
1946: In Artikel 21 werden Versammlungs-, Rede-, Presse- und Meinungsfreiheit
festgehalten: „Freedom of assembly and association as well as speech, press
and all other forms of expression are guaranteed. 2) No censorship shall
be maintained, nor shall the secrecy of any means of communication be violated.“
Artikel 35 geht spezieller auf Überwachung ein und erinnert stark
an die entsprechende Formulierung im vierten Zusatzartikel der US-amerikanischen
Ver-fassung: „The right of all persons to be secure in their homes,
papers and effects against entries, searches and seizures shall not be
impaired except upon warrant issued for adequate cause and particularly
describing the place to be searched and things to be seized, or except
as provided by Article 33. 2) Each search or seizure shall be made upon
separate warrant issued by a competent judicial officer.“ (25)
Guidelines on
the Protection of Personal Data in Telecommunications Business: 1990 und
1991 wurde vom Ministerium für Post und Telekommunikation (MPT) eine
Arbeitsgruppe ins Leben gerufen, die sich mit Schutz personenbezogener
Daten beschäftigte. Aufgrund deren Bericht wurden diese Richtlinien
geschaffen. Sie sollen unter anderem sicherstellen, dass Datensammlungen
und die Verwendung dieser Daten nur verhältnismäßig erfolgen,
dass die Personen ihre „informationelle Selbstbestimmung“ über ihre
Daten ausüben können und dass eine Person genannt wird, die verantwortlich
für den korrekten Umgang mit Daten ist. Die Richtlinien sind nicht
verpflichtend, man appelliert viel mehr an die Unternehmen, sie freiwillig
zu befolgen.(26)
Handy
Das Handy als Fahndungsinstrument
– geht es nach der japanischen Polizei. Auf einer via Mobiltelephon abrufbaren
Seite finden sich Fahndungsphotos und Beschreibungen, die man auf das Handy-Display
laden und mit Leuten, denen man auf der Straße begegnet, vergleichen
kann:
„Jeder
Handybenutzer mit Internet-Zugang’ könne sich ,die Konterfeis auf
sein Telefondisplay laden und mit den Gesichtern verdächtiger Personen
auf der Straße vergleichen’, erklärte der Polizeisprecher“.
(27)
Konsumentenschutz
In Japan gibt es mehrere
Konsumentenschutzorganisationen, die auch bei Consumers International organisiert
sind (28):
Consumer Law News Network
(CLNN; seit 1995 Mitglied)
Consumers Union Japan
(seit 1972 Mitglied)
National Consumer Affair
Center (seit 1978 Mitglied) (29)
Japan Consumers Association
(seit 1962 Mitglied) (30)
National Liaison Committee
of Consumer Organisations (Mitglied seit 1978) (31)
Tokyo Metropolitan Comprehensive
Consumer Centre (bei Consumers International seit 1998)
Medien
In Japan landen seit
den späten 90er Jahren zahlreiche Datenschutzverletzungen auf den
Titelseiten und in den Schlagzeilen der Medien.
„There
has been a flury of news reports on privacy and data security violations.
Likewise, government privacy initiatives, including the revised Residence
Registration Act, the new Wiretapping Law, the Freedom of Information Act
and the proposal for a comprehensive data protection law, have received
broad media coverage. The news media has publicly aired comments and reservations
to the draft for new comprehensive privacy legislation.” (32)
Unter anderem dadurch
sind Umfrageergebnisse zu erklären, nach denen die meisten JapanerInnen
sich schon Gedanken über Datenschutzprobleme gemacht haben: „Almost
9 out of 10 Japanese consumers have recently read or heard about privacy
issues in Japan.“ (33)
Nationale
Identifikationsnummer
Als in den 70er Jahren
die technische Entwicklung der Computer die Verarbeitung großer Datenmengen
ermöglichte, wollte die Regierung eine nationale Identifikationsnummer
einführen. Dieses Vorhaben wurde aber von Gewerkschaften, dem universitären
Bereich und der Bevölkerung vehement abgelehnt. Der Gesetzesentwurf
musste 1973 zurückgezogen werden, und die Regierung verpflichtete
sich, etwas Vergleichbares erst wieder vorzuschlagen, wenn ein Konsens
hergestellt würde und wenn man die Konsequenzen genauer untersucht
hätte. (34)
Parteien
Eine Darstellung der
Grundhaltungen der japanischen Parteien zum Thema Datenschutz hat PrivacyExchange
zusammengestellt. Grundsätzlich sprechen sich alle Parteien für
Datenschutz aus, allerdings in unterschiedlicher Intensität und in
unterschiedlichen Ansätzen. (35)
Privacy
Seals
TRUSTe: Die Organisation
TRUSTe (36) arbeitet mit der Japan Engineers Federation
(JEF) (37) zusammen, um ihr Datenschutz-Siegel auch in
Japan zu etablieren und ihre Zertifikation auch für japanische Websites
zu ermöglichen. Somit können auch Beschwerden in japanischer
Sprache akzeptiert werden. (38)
BBBOnline: BBBOnline
(39) ging mit dem japanischen Privacy-Seal-Programm JIP-DEC (Japan
Information Processing Development Center) (40) ein JointVenture
ein. Dadurch soll eine gegenseitige Anerkennung der Siegel ermöglicht
werden (41). JIPDEC wurde vom Ministerium für Handel
und Wirtschaft (MITI) gegründet und ist eine Non-Profit-Organisation.
Seit 1998 wird das „System for Granting Marks of Confidence for Privacy
Protection“ angeboten. (42)
Kanagawa Mark System:
Das Siegel der Präfektur Kanagawa (43) ist das älteste.
Bereits in den Achtzigerjahren wurden Kommissionen eingesetzt, die sich
um entsprechende Regelungen bemühen sollten, und so wurde 1986 eine
Verordnung zum Datenschutz erlassen. Das „Personal Data Handling Operation
Registration Mark“ (PD Mark) wurde 1990 geschaffen; jede Firma, deren Datenschutzpolitik
den Richtlinien der Präfektur entspricht, erhält das Siegel.
Dafür genügt allerdings eine einmalige Prüfung, Nachfolgeprüfungen
sind nicht vorgesehen - man überprüft eher die Selbstverpflichtung
der Unternehmen. (44)
JDCA Mark: Die
Japanese Data Communication Association (JDCA) (45) rief
1998 das „Personal Information Protection Mark“ ins Leben. Dieses Siegel
soll KundInnen helfen, Telekommunikationsunternehmen auszuwählen,
die sich besonders um den Datenschutz verdient machen. Das Siegel kann
in der Werbung und auf Drucksorten verwendet werden. Das Zeichen wird allerdings
schon verliehen, wenn ein Unternehmen eine den Richtlinien entsprechende
Privacy Policy einführt und bekannt macht. (46)
Puraibashii
Der Begriff „puraibashii“
(Privacy) dürfte erstmals in den 1920er Jahren in der Literatur aufgetaucht
sein, etablierte sich aber erst in den späten 1950er Jahren. Rechte
zum Schutz der Persönlichkeit wurden bereits im Bürgerlichen
Gesetzbuch von 1896 (47) und in der Verfassung
von 1946 (48) festgehalten, diese umfassten allerdings
eher Schutz von Leben und Eigentum und noch nicht den Schutz von persönlichen
Informationen. Das erste Buch zum Thema Privacy in Japan, „The Right to
Privacy“ von Masami Ito, erschien in den frühen 60ern. In dieser Zeit
erregten auch einige Prozesse Aufsehen, in den Prominente sich vor dem
Zugriff von Journalisten schützen wollten. (49)
Temporary
Mailbox
Unter dem Namen
„Temporary Mailbox“ verbirgt sich ein Carnivore-ähnliches System.
Das National Police Department hatte um Geld für die Entwicklung eines
Systems zur Überwachung von E-Mails angesucht. Die Öffentlichkeit
erfuhr davon, weil der sozialdemokratische Politiker Mizuho Fukushima ein
Hearing forderte, während dem Details über die „Temporary Mailbox“
zu Tage kamen. Das für 2001 vorgesehene Budget umfasst 140 Millionen
Yen (zu diesem Zeitpunkt entsprechend 1,4 Millionen Dollar). (50)
Videoüberwachung
Videoüberwachung
wird zum Beispiel im Tokioter Bezirk Kabukicho angewandt (51).
In dem Vergnügungsviertel wurden fünfzig Kameras installiert,
um die Fußgänger zu überwachen. Diese Maßnahme wurde
von Geschäftsinhabern gefordert, da die Zahl der Verbrechen stark
gestiegen und dadurch die Zahl der Gäste zurückgegangen sei.
Die Bilder werden zur Polizei übertragen und dort für die Verwendung
bei Ermittlungen gespeichert. Von einigen Personen, die in Kabukicho arbeiten,
werden allerdings Bedenken geäußert, dass diese Maßnahme
genau das Gegenteil bewirken könnte, denn niemand wolle sich gerne
beim Betreten eines Nachtklubs oder „Massagesalons“ filmen lassen.
Außerdem gibt
es Hinweise, dass die Videoüberwachung gesetzeswidrig ist. Die Polizei
geht mit eigenen Vorschlägen auf diese Bedenken ein:
„The
police spokesman said the department is now deliberating on a set of rules
covering what officers can do with the tapes and how long they can be kept
in police files. In a bid to avoid rights violations, the police department
plans to install signs near the cameras to inform pedestrians of their
presence, he said.” (52)
Bereits 1986 führte
die National Police Agency (53) das sogenannte N-System
ein, das aus über fünfhundert Kameras an Verkehrsknotenpunkten
im ganzen Land besteht und automatisch die Nummernschilder erfasst, um
gestohlene Autos wiederzufinden. Dazu kommen 365 Kameras an viel befahrenen
Kreuzungen (zur Aufnahme von Unfällen) und 320 Kameras an Hauptverkehrsadern
(zur Überführung von Schnellfahrern). Zahlreiche weitere Kameras
sind geplant, falls die Zahl der Verbrechen in Kabukicho tatsächlich
zurückgeht (54). Die Videoüberwachung wird
auch gerne Besuchern, wie dem brandenburgischen Justizminister Kurt
Schelter bei dessem Japanbesuch, vorgeführt. (55)
Übrigens erhielt die Hamburger Firma I-TO-I, Anbieter von sogenannten
VIS (Vehicle Identification Systems), Aufträge aus Japan für
Autokennzeichen-Erkennungssysteme (56).
Fußnoten
(1)
Rötzer, Florian: "Vom Menschenrecht, in Ruhe gelassen zu werden".
In: Telepolis, 23. September 2000 [online]
(2)
Ogura, Toshimaru: "Japan's Big Brother The Wiretapping Bill and the Threat
to Privacy" [online]
(3)
Tegler, Gary: "Osaka’s Koreans slam invasion of privacy". In: Japan Times,
4. September 2001 [online]
(4)
Lazarus, David: Japan: More Crime, Less Privacy. In: Wired News, 2. Juni
1999 [online]
(5)
"Net poses privacy problems: speaker". In: Japan Times, 18. Juli 2001 [online]
(6)
Westin, Alan: Japan Consumer Privacy. A National Survey of the Japanese
Public and Comparisons with the U.S. Center for Social and Legal Research,
2000
(7)
http://www.jca.apc.org/index-en.html;
http://www.jca.apc.org/privacy/
(8)
GILC: http://www.gilc.org/about/members.html
(9)
http://www.moj.go.jp/ENGLISH/CLB/clb-01.html
(10)
http://www.shufuren.gr.jp/
(11)
Center for Social and Legal Research: Guide to Privacy and Data Protection
Program in Japan and Guide to E-Commerce and Privacy Development in Japan,
2000, S. 9
(12)
http://www.bfd.bund.de/anschriften/dsb_inter.html#Jap
(13)
http://www.jca.apc.org/jca-net/news/press/20000619-en.html
(14)
http://www.nichibenren.or.jp/english/
(15)
Echelon in Japan, http://www.quintessenz.at/archiv/msg01830.html,
31. Jänner 2002
(16)
Echelon in Japan, http://www.quintessenz.at/archiv/msg01855.html,
18. Februar 2002
(17)
http://www.privacyexchange.org/japan/jsurveys/clnnsurvey.html
(18)
Westin, Alan: Comments on Japan’s Network Culture and the IT Revolution
[online];
"Privacy Protection is Key to Internet Business". In: Asiabiztech, 18.
Oktober 2001 [online]
(19)
Nakamura,
Akemi: "Online stores struggle for sales. Firms overestimated potential
of Net-based marketing". In: Japan Times, 14. Juni 2001 [online]
(20)
http://www.kantei.go.jp/foreign/it/network/priority/slide6.html
(21)
Japanese Legal Library bei PrivacyExchange [online]
(22)
"Japanese Wiretapping Bill is prepared now", 1. April 1997 [online];
http://www.privacyexchange.org/japan/jlegal/wiretaplaw.html
(23)
"Ministry
acts to aid Internet privacy" [online]
(24)
"Bill on data protection approved by cabinet". In: Japan Times, 28. März
2001 [online]
(25)
Japanese Constitution, http://www.solon.org/Constitutions/Japan/English/english-Constitution.html;
http://www.gilc.org/privacy/survey/surveyak.html#Japan
(26)
Report from the Study Group on Privacy Protection in Telecommunications
Services, Chapter 1 [online]
(27)
"Mit dem Handy auf 'Verbrecher-Jagd' " In: Futurezone, 6. November 2000
[online];
"JP: Menschenjagd mit dem Handy". In: q/depesche, 6. November 2000 [online]
(28)
http://www.consumersinternational.org/members/index.html#J
(29)
http://www.kokusen.go.jp/jcic_index_e.html
(30)
http://worldwideweb.sphere.ne.jp/jca-home
(31)
http://www.shodanren.gr.jp/
(32)
Center for Social and Legal Research: Guide to Privacy and Data Protection
Program in Japan and Guide to E-Commerce and Privacy Development in Japan,
2000, S. 9
(33)
Westin, Alan: Japan Consumer Privacy. A National Survey of the Japanese
Public and Comparisons with the U.S. Center for Social and Legal Research,
2000
(34)
Center for Social and Legal Research: Guide to Privacy and Data Protection
Program in Japan and Guide to E-Commerce and Privacy Development in Japan,
2000, S. 1
(35)
The Political Parties on Privacy and Data Protection, http://www.privacyexchange.org/japan/jlegal/partyprivacy.html
(36)
http://www.truste.org/
(37)
http://www.jef-site.org/
(38)
http://asia.internet.com/asia-news/print/0,,161_675191,00.html,
3. März 2001; Creed, Adam: "Truste hopes to spread privacy program
to Japan", 19. März 2001 [online]
(39)
http://www.bbbonline.org/
(40)
http://www.jipdec.or.jp/kyotu_page/outline.htm
(41)
http://www.bbbonline.org/about/press/2000/051800.asp,
18. März 2000
(42)
Roßnagel, Alexander: Datenschutzaudit in Japan. DuD 3/2001, S. 154
[Abstract online]
(43)
http://www.pref.kanagawa.jp/e-index.htm
(44)
siehe 42
(45)
http://www.jdca-net.com/
(46)
Roßnagel, Alexander: Datenschutzaudit in Japan. DuD 3/2001, S. 155
[Abstract online]
(47)
http://www.law.osaka-u.ac.jp/~kagayama/Expert/Civ-CISG/CivCISG.html#Background
(48)
Japanese Constitution, http://www.solon.org/Constitutions/Japan/English/english-Constitution.html
(49)
Center for Social and Legal Research: Guide to Privacy and Data Protection
Program in Japan and Guide to E-Commerce and Privacy Development in Japan,
2000, S. 1
(50)
"Carnivore auf Japanisch", In: q/depesche, 19. November 2000 [online]
(51)
Matsubara, Hiroshi: "Cameras to give police a Kabukicho ‚peep’ show", In:
Japan Times, 5. Juni 2001 [online]
(52)
siehe 51
(53)
http://www.npa.go.jp/police_e.htm
(54)
siehe 51
(55)
http://www.mdje.brandenburg.de/publikationen/pm26-07-00-3.htm
(56)
http://www.i-to-i.de/de/news/mitteilungen/news-investor.htm